Die Schweiz und die Asylpraxis für afghanische Frauen

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat im Juli 2023 seine Praxis in Bezug auf afghanische Frauen geändert, um deren Anerkennung als Flüchtlinge in der Schweiz zu erleichtern. Diese Änderung hat jedoch zu einer hitzigen Debatte geführt, insbesondere im Vorfeld der parlamentarischen Wahlen. Die rechtspolitischen Parteien, die oft skeptisch gegenüber Ausländern und Migration sind, haben sich gegen diese Praxisänderung ausgesprochen und fordern einen sofortigen Stopp.

Ihre Argumentation basiert auf der Annahme, dass diese Änderung die Schweiz zu einem bevorzugten Ziel für afghanische Frauen macht, die sich derzeit in anderen EU-Staaten aufhalten. Dies ist jedoch unzutreffend, da die Schweiz aufgrund der strengen Dublin-Verordnung jeden Flüchtling, der zuerst in einem anderen EU-Land ankommt oder registriert ist, zurückschickt.

Es wird argumentiert, dass afghanische Frauen, die in der Schweiz Asyl erhalten, nachher das Recht auf Familiennachzug haben und ihre Familien, darunter Ehemänner und Kinder, in die Schweiz holen könnten. Doch warum sollte der Familiennachzug für Frauen, die Anspruch auf Asyl haben, eingeschränkt werden? Das Recht auf Achtung des Familienlebens ist sowohl in internationalen Menschenrechtskonventionen (z. B. Art. 8 EMRK, Art. 8 KRK) als auch in der Schweizer Bundesverfassung (Art. 13 und 14 BV) verankert.

Die afghanischen Flüchtlinge, obwohl sie als Flüchtlinge anerkannt werden, haben nicht die Möglichkeit, ihre Verwandten wie Tanten, Onkel, Brüder und Schwestern oder ihre Haustieren in die Schweiz zu holen, was im letzten Jahr für ukrainische Flüchtlinge möglich war. Verheiratete Frauen reisen oft nicht allein, daher sind es hauptsächlich junge Mädchen und unverheiratete Frauen, die die gefährliche Reise nach Europa auf sich nehmen, oft mit dem Risiko ihres Lebens. Angesichts dieser Tatsachen stellt sich die Frage, worüber die rechtspolitischen Parteien in diesem Zusammenhang sprechen.

Es gibt andere europäische Länder, die die geschlechtsspezifische Verfolgung von afghanischen Frauen ernsthaft berücksichtigen. Infolgedessen ist die Schweiz nicht das erste Land, das afghanischen Frauen Asyl gewährt. Länder wie Dänemark, Schweden und Finnland haben bereits seit mehreren Monaten ihre Asylpraxis für afghanische Frauen geändert und gewähren diesen Frauen Asyl aufgrund ihrer geschlechtsspezifischen Verfolgung. Dies unterstreicht, dass andere europäische Länder bereits Massnahmen ergriffen haben, um die spezifischen Bedürfnisse und Risiken afghanischer Frauen anzuerkennen und zu adressieren.

Es sollte nicht vergessen werden, dass die Schweiz derzeit Vermögenswerte in Höhe von 3,5 Milliarden Dollar verwaltet, die der afghanischen Bevölkerung gehören. Laut schweizerischen Medien haben diese Gelder bereits beträchtliche Zinsen erwirtschaftet und haben das Potenzial, weiterhin Millionen an Zinserträgen zu generieren. Daher trägt die Schweiz eine Verantwortung, die afghanischen Frauen nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit zu unterstützen und die Diskriminierung zu beenden. Dies schliesst auch die Aufnahme von afghanischen Frauen in die Schweiz ein, die dringend Schutz und Unterstützung benötigen.